Spezifische Änderung des PGOU, östlicher Levante-Bezirk, Meeresansicht der Stadt. 09/04/2008. Das gegenwärtige Dokument bezieht sich auf die erste Änderung des allgemeinen, städtischen Entwicklungsplans von Palma, östlicher Levante-Bezirk der Meeresansicht der Stadt, der die allgemeinen Kriterien, Ziele und Lösungen des Plans bestimmt ( Art. 125 der städtischen Planverordnung des Gesetzes zur Nutzung des Grund und Bodens, königliches Dekret 2159/1978 vom 23. Mai), welcher auf einer Vereinbarung beruht, die zwischen dem Rathaus von Palma de Mallorca und der Fachhochschule von Catalunya gemacht wurde. . Dokumentenliste: Deckblatt Programmbeschreibung und -erklärung Pläne zu Informationszwecken I.1. Eingrenzung des Gebiets (1/40.000) I.2. Die Lage und der unmittelbare Kontext. Fotografischer Plan (1/10.000) I.3. Derzeitige Lage. Plan auf dem die Abschnitte zu sehen sind (1/5.000) I.4 Derzeitige Lage. Abschnitte (1/2.000) I.5. Morphologische Planung des Busquets Plans I.6. Gültige Qualifizierung des städtischen Plans für die PGOU Änderung. Endgültige Verabschiedung vom 6. November 2006. BOIB Nummer N177 vom 12.12.2006 und abgeänderter PGOU Text endgültig verabschiedet am 30. November 2006 I.7. Zusammenstellung von Dokumenten von GESA genehmigt vom Gemeinderat von Mallorca am 2. April 2007. BOIB N80 vom 29. Mai 2007 I.8. Projekt zur Neuverteilung im Rahmen der PGOU Änderung von Palma, östlicher Levante Küstenbereich, endgültige Verabschiedung am 7. Februar 2007. BOIB N37 vom 5. März 2007. Überlagerung der Gebäude I.9. Projekt zur Neuverteilung im Rahmen der PGOU Änderung von Palma, östlicher Levante Küstenbereich, endgültige Verabschiedung am 7. Februar 2007. BOIB N37 vom 5. März 2007. Angabe der Einheiten für die Durchführung und Zuteilung im Rahmen der gegenwärtigen PGOU Änderung I.10. Dach und gültige Kenngrössen (1/5.000) Plan zur Gebietsplanung O.1 Umfang der Änderung (1/5.000) O.2 Diagramm des Vorgeschlagenen Projekts (1/5.000)
Das gegenwärtige Dokument bezieht sich auf die erste Änderung des allgemeinen, städtischen Entwicklungsplans von Palma, östlicher Levante-Bezirk der Meeresansicht der Stadt, der die allgemeinen Kriterien, Ziele und Lösungen des Plans bestimmt ( Art. 125 der städtischen Planverordnung des Gesetzes zur Nutzung des Grund und Bodens, königliches Dekret 2159/1978 vom 23. Mai), welcher auf einer Vereinbarung beruht, die zwischen dem Rathaus von Palma de Mallorca und der Fachhochschule von Catalunya gemacht wurde.